Bildungs- und Teilhabepaket
Ab dem 01.01.2011 erhalten Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft.
gemeinschaftliches Mittagessen
Wer bekommt diese Leistungen?
Schülerinnen und Schüler, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen, wenn sie jünger als 25 Jahre sind. Berufsschüler, die eine Ausbildungsvergütung erhalten, sind von der Leistung ausgeschlossen. Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen.
Erbracht wird ein monatlicher Zuschuss, der Eigenanteil in Höhe von einem Euro pro Mittagessen muss selbst getragen werden.
Schulausflüge
Wer bekommt diese Leistungen?
Wie oben!
Übernommen werden können die tatsächlich anfallenden Kosten für alle eintägigen Ausflüge, die im Bewilligungszeitraum stattfinden. Das gleiche gilt für mehrtägige Klassenfahrten. Der Antrag für die Aufwendungen muss vor Beginn der Fahrt gestellt werden.
Schulbedarf
Wer bekommt diese Leistungen?
Schülerinnen und Schüler, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen, wenn sie jünger als 25 Jahre sind. Berufsschüler, die eine Ausbildungsvergütung erhalten, sind von der Leistung ausgeschlossen.
Wie wird die Leistung erbracht?
Zweimal im Jahr, jeweils zu Beginn eines Schulhalbjahres, beginnend ab August 2011, wird ein zusätzlicher Geldbetrag gezahlt. Zum 1. August in Höhe von 70 Euro und zum 1. Februar in Höhe von 30 Euro. Ein zusätzlicher Antrag ist nicht erforderlich. Wer bereits Leistungen nach dem zweiten Buch Sozialgesetzbuch bezieht, bekommt für seine Kinder diese Leistungen automatisch. Auf Verlangen
Ist ein Nachweis über den Schulbesuch vorzulegen. Das Jobcenter kann Nachweise über die Verwendung verlangen – Kassenbelege aufbewahren!
Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft
Das Jobcenter stellt dem leistungsberechtigten Kind einen Gutschein aus. Der Gutschein Soll dem Leistungsanbieter vor erbringen der Leistung vorgelegt werden. Der Anbieter rechnet beim Jobcenter ab – in Höhe des Gutscheinwertes.
Informationen über die einzelnen Leistungen sind den im Jobcenter erhältlichen Flyer zu entnehmen.
Antrag kann über www.lk-nvp.de/typo3/fileadmin/benutzer/Kreisverwaltung/Teilhabe/BuT_Antrag.pdf
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